60 Jahre Tarifverträge

Nur noch 1,5 Prozent allgemeinverbindlich

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.
60 Jahre nach Inkrafttreten des Tarifvertragsgesetzes hat die Wichtigkeit des Flächentarifs in Deutschland erheblich nachgelassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie über das deutsche Tarifsystem. Vorgelegt haben sie gestern in Berlin Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung, und Thorsten Schulten, Referatsleiter Arbeits- und Tarifpolitik in Europa im WSI.

»Seit Mitte der 1990er Jahre befindet sich das deutsche Tarifvertragssystem in einem schleichenden Erosionsprozess, bei dem die tarifpolitisch gut regulierten Kerne kleiner und die tarifvertragsschwachen und -freien Zonen größer werden, schreiben die Autoren in der neuen Ausgabe der WSI-Mitteilungen. Als Ursachen nennen sie den rückläufigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und die abnehmende Tarifbindung auf Seiten der Unternehmen.

Mittlerweile seien nur noch 1,5 Prozent aller Tarifverträge allgemeinverbindlich, darunter nur wenige Lohn- und Gehaltstarifverträge, so die Wissenschaftler. Die Experten konstatieren eine »Blockadehaltung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im Bundestarifausschuss, die zum Teil Allgemeinverbindlicherklärungen gegen ihre eigenen Fachverbände blockiert haben.«

Ein Blick nach Europa macht deutlich, dass ein Nachlassen der Tarifbindung aber keineswegs unvermeidlich ist. In den meisten »alten« EU-Staaten liegt sie stabil zwischen 80 und 99 Prozent, obwohl auch dort Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an Mitgliedern verlieren. In Deutschland sind es derzeit 63 Prozent. Bis-pinck und Schulten führen das vor allem auf eine deutlich stärkere politische Unterstützung des Tarifvertragssystems durch eine hohe Verbreitung von Allgemeinverbindlicherklärungen zurück.

Ein Beispiel für Deutschland könnten die Niederlande sein. In dem Nachbarland, dessen Tarifsystem ansonsten viele Ähnlichkeiten mit dem deutschen aufweist, wird die Mehrheit der Branchentarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. »Entscheidend ist die Erkenntnis, dass nur ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag seine ordnungspolitische Funktion erfüllen kann, für alle Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und Unternehmensstrategien, die lediglich auf Lohndumping beruhen, zu unterbinden.«

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