»Der Beschluss ist ein Armutszeugnis«

Das Bundeskriminalamt darf Journalisten für die NATO beurteilen, so ein hohes hessisches Gericht

Wie beim G8-Gipfel in Heiligendamm hat das Bundeskriminalamt (BKA) vor dem NATO-Gipfel Beurteilungen über Journalisten verfasst, auf deren Basis mindestens drei Autoren nicht akkreditiert wurden. Der Berliner Anwalt Alain Mundt vertritt einen ND-Journalisten, der sich dagegen wehrt. Zweitinstanzlich wurde eine einstweilige Verfügung abgelehnt. ND-Mitarbeiter Velten Schäfer sprach mit dem Anwalt über das Verfahren und seine Folgen.

ND: Herr Mundt, fast eine Woche lang haben Sie Journalisten vertreten, die gegen ihren Ausschluss vom NATO-Gipfel aufgrund eines BKA-Votums vorgehen wollten. Wie ist die Bilanz?
Mundt: Juristisch gesehen steht am Ende dieses Verfahrens ein Rückschlag. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts gegen das BKA revidiert. Das eigentliche Ziel, die Akkreditierung meines Mandanten durchzusetzen, ist nicht erreicht. Dennoch gab es auch einen politischen Teilerfolg: Die Problematik ist in den Medien und teilweise auch in der Politik diskutiert worden. Durch solche »Voten« des BKA über Journalisten überträgt Deutschland die Entscheidung über das wichtige Grundrecht der Berufsfreiheit an Dritte, deren Praxis sich dann der deutschen Rechtsprechung entzieht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte befunden, laut Gesetz dürfe das BKA solche Informationen...



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