»Traumrendite«: Finanzberater haftet für schöngefärbte Angebote

Urteil

  • Lesedauer: 2 Min.

Vermutlich würde der langjährige Kunde eines Finanzfachmanns nun auf so ein Lockangebot nicht mehr hereinfallen... nach all den faulen Papieren, die im letzten Jahr aufgeflogen sind. Doch Anfang 2007 vertraute er dem Experten blind, der ihm ein »bank-to-bank-Geschäft« anbot. Die Kapitalanlage sei 100-prozentig sicher, versprach der Finanzfachmann, und bringe sagenhafte Renditen: 100 Prozent in 40 Wochen bzw. 350 Prozent in zwei Jahren.

Der beeindruckte Kunde legte 250 000 Euro an und zahlte dem Finanzberater für die Vermittlung der Geldanlage 5000 Euro Provision. Die Kapitalanlage erwies sich bald als Flop und der Mann verlor sein Geld. Die Anlagesumme bekam er nach einem Strafverfahren gegen den Berater zurück. Anschließend verklagte er ihn auf Schadenersatz für die gezahlte Provision und den Zinsverlust von rund 12 200 Euro – mit Erfolg beim Landgericht Coburg.

Finanzberater seien verpflichtet, Anlagekonzepte auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen und ihre Kunden richtig darüber zu informieren, so das Gericht.

Stattdessen habe der Experte die Kapitalanlage in absolut unrealistischer Weise angepriesen – sichere Anlagen mit solcher Rendite existierten nicht. Hohe Renditen erziele man nur durch hoch spekulative Geschäfte, sichere Anlagen brächten erheblich weniger ein. Der Kunde habe dem Finanzberater vertraut und deshalb einen erheblichen Zinsverlust erlitten. Der Berater müsse deshalb den Kunden so stellen, als hätte er den Anlagevertrag nie unterschrieben.

Urteil des Landgerichts Coburg vom 25. Juni 2008 - 21 O 135/08

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