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Gekündigt wegen Aufdeckung von Missständen

(ND-Nowak). Das Arbeitsgericht Berlin wird heute entscheiden, ob die Kündigung, die der Pflegekonzern Vivantes im Jahr 2005 gegen die Altenpflegerin Brigitte Heinisch ausgesprochen hat, rechtmäßig ist. Heinisch hatte ihre Arbeit verloren, nachdem sie Missstände im Pflegebereich dokumentiert und angezeigt hatte. So beobachtete sie, dass Heimbewohner stundenlang in Urin und Kot lagen und das überlas...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148015.gekuendigt-wegen-aufdeckung-von-missstaenden.html

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