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Rente wird nicht erstattet

Banken

Der Tod eines Angehörigen muss allen möglichen Ämtern und Behörden mitgeteilt werden. Auch der Rentenkasse – wird in der Aufregung aber bisweilen vergessen. Dennoch gilt: Eine nach dem Tod des Empfängers überwiesene Rente muss von der Bank nicht zurückgezahlt werden, wenn das Geld schon abgehoben wurde. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entsc...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148283.rente-wird-nicht-erstattet.html

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