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Abriss - Entschädigung
Berichtigung
In dem Beitrag »An Abrisskosten beteiligen und auf entschädigung verzichten?« im Ratgeber Nr. 893 vom 29. April auf Seite 5 muss es richtig heißen: »Die entschädigung des Nutzers ergibt sich aus dem vom Sachverständigen ermittelten Wert der bauwerke, Grundstückseinrichtungen, Anpflanzungen und (nicht oder – d. Red.)der Bodenwerterhöhung zum Vertragsschluss minus des Bodenwerts des unbebauten...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148293.abriss-entschaedigung.html
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