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Auf Spanne ist hinzuweisen

Mietspiegel

Wenn ein Vermieter seine Mieterhöhungsforderung auf einen qualifizierten Mietspiegel stützt, muss er die Angaben des Mietspiegels zu der betreffenden Wohnung dem Mieter mitteilen. Ein allgemeiner Hinweis reicht dafür nicht aus. Die Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Mieterhöhung mit einem anderen Begründungsmittel, z. B. mit einer Mietdatenbank, gestützt wird. Was unter einem qualifizi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148303.auf-spanne-ist-hinzuweisen.html

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