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Pendlerpauschale: Unfallkosten und Fahrkarten rückwirkend ab 2007 absetzbar

Fiskus

Am 23. April 2009 ist das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale verkündet worden. Damit ist der Weg frei, dass Berufstätige rückwirkend ab 2007 wieder mehr Werbungskosten geltend machen können. Das gilt neben den Fahrten ab dem ersten Kilometer auch zusätzlich für Unfallkosten sowie die Fahrkarten für Bus und Bahn. Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntlich ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148703.pendlerpauschale-unfallkosten-und-fahrkarten-rueckwirkend-ab-absetzbar.html

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