Beseitigung von Bauten ungerechtfertigt

Kleingarten

Der Bezirksverband Berlin-Charlottenburg der Kleingärtner e. V. musste sowohl durch das Landgericht als auch durch das Kammergericht Berlin zur Kenntnis nehmen, dass der Antrag zur Beseitigung von Aufbauten zurückgewiesen wurde. Bereits das Landgericht Berlin hat sehr nachvollziehbar die Klage des Bezirksverbandes Charlottenburg der Kleingärtner e. V. abgewiesen. Dieser hat jedoch Berufung eingelegt und musste auch durch die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin zur Kenntnis nehmen, dass seine Verfahrensweise nicht gebilligt wird, die Klage insgesamt abgewiesen ist und somit der Nutzer seine Interessen gewahrt sieht.

Im konkreten Fall wurde in dem Unterpachtvertrag des Kleingärtners festgeschrieben, dass »alle Baulichkeiten«, also sowohl die übernommenen als auch die vom Pächter während der Pachtzeit errichteten, ohne Zustimmung des Verpächters nicht entfernt werden dürfen.

Damit musste davon ausgegangen werden, dass eine derartige v...


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