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Sittenwidrig

Urteil

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat einen Stundenlohn von nur 5,20 Euro im Einzelhandel als sittenwidrigen Lohnwucher verworfen. Es bestehe »ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung«. Damit bestätigte das LAG mehrere Urteile des Arbeitsgerichts Dortmund gegen den Textildiscounter KiK. (Az: 6 Sa 1284/08 und 1372/08) Mit dem kargen Lohn sollte laut Arbeitsvertrag auch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148707.sittenwidrig.html

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