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Jugend und Ausbildung

Kurz

Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten für mehrtägige Klassenfahrten mit der Schule die vollen Kosten als Zuschuss; die für die Grundsicherung zuständige Sozialbehörde darf für Klassenfahrten keinen Höchstbetrag festsetzen; in diesem Punkt ist vom Gesetzgeber weder eine Pauschale vorgesehen, noch das Kriterium »angemessener Kosten« als Einschränkung festgelegt worden, um die soziale Ausgrenzung v...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/149117.jugend-und-ausbildung.html

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