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Aktive Sterbehilfe
Urteil
Eine 49-jährige Frau ist wegen versuchter aktiver Sterbehilfe zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Frau hatte kürzlich vor dem Landgericht Ellwangen gestanden, dass sie ihren im Wachkoma liegenden Ehemann aus Mitleid ersticken wollte. Sie habe dem 48-Jährigen im vergangenen November einen nassen Waschlappen auf den Mund gedrückt. Ein Pfleger hatte sie rechtzeitig ...
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