Darf das Jobcenter schnüffeln?

Erwerbslosenforum Deutschland kritisiert BA-Anweisungen / Martin Behrsing ist Sprecher des Erwerbslosenforum Deutschland

ND: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat kürzlich eine interne Weisung an alle Jobcenter herausgegeben, die eine verschärfte Überwachung von Hartz-IV-Beziehern ermöglichen soll. Ist das rechtlich überhaupt vertretbar?
Behrsing: Bislang waren solche Überwachungen theoretisch unzulässig. Wir wissen aber auch, dass sich die Jobcenter und Argen, die seit August 2006 bekanntlich auch Außendienstmitarbeiter einsetzen dürfen, nicht immer daran hielten. Einzelfälle sind bekannt, in denen sich letztere durch Zwang Zugang zu den Wohnungen von Leistungsbeziehern verschafften. »Report Mainz« dokumentierte den Fall eines Außendienstmitarbeiters, der selbst in seiner Freizeit noch Leistungsbeziehern hinterherschnüffelte.

Die nun ausdrücklich gestatteten Observationen sollen zwar nur in schwerwiegenden Verdachtsfällen möglich sein. Wir sehen das aber äußerst kritisch.
Mit geltendem Recht lassen sich die Observationen im Grunde nicht vereinbaren.

Kön...




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