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Welche Bestimmungen sind zu beachten?
Das Recht auf Untervermietung
Untervermieten kann jeder - egal ob er im Alt-, im Neu- oder im sozialen Wohnungsbau wohnt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein »berechtigtes Interesse« des Mieters entstanden ist. Jedoch muss der Vermieter – die jeweilige Hausverwaltung oder der Eigentümer – dem zustimmen. Wer ohne diese Erlaubnis untervermietet, riskiert die fristlose Kündigung. Lehnt der Vermieter die beabsich...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150619.welche-bestimmungen-sind-zu-beachten.html
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