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Wer zahlt für fremden Bereitschaftsdienst?

In der Betriebskostenabrechnung für 2000 erschien erstmalig eine Position »Externe Hausmeisterkosten«. Auf Rückfrage erklärte der Vermieter, dass es sich um »passive Vorhaltekosten« für den Bereitschaftsdienst von Handwerkern handelt. Ist das berechtigt? Der Vermieter hat auch die Bereiche der Hausmeister neu geordnet. Der für unser Haus zuständige Hausmeister hat jetzt weniger Wohnfläche zu betreuen als vorher. Aber Kosten entstehen in gleicher Höhe, dadurch steigt die Umlage je Quadratmeter um 37 Prozent! Ist das zulässig? Heinz K., Lübbenau

Nur Bereitschaftsdienste der Hausmeister selbst zählen zu den umlagefähigen Hausmeisterkosten. So die herrschende Rechtsmeinung und Rechtsprechung. Aus der Antwort des Vermieters ergibt sich, dass mit Handwerkerfirmen vereinbart worden ist, im Notfall Fachpersonal auf Abruf bereit zu halten. Das wird sich sicher auf Zeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit beziehen. Dadurch entstehende Vorhaltek...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/15123.wer-zahlt-fuer-fremden-bereitschaftsdienst.html

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