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Abtreibungsgesetz spaltet Spanien weiter

Erstmals kann sich Justizrat nicht zu einem Gesetzesentwurf äußern

Es ist ein Novum in Spanien, dass sich der Kontrollrat für Justizgewalt (CGPJ) nicht zu einem Gesetzentwurf äußern kann, was eine seiner Aufgaben ist. Erstmals in fast drei Jahrzehnten ergab sich im CGPJ am Donnerstag ein Patt, weshalb er keine Empfehlung abgeben kann, ob das von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsgesetz verfassungsgemäß ist.

Das Gesetz sieht eine Fristenregelung vor. Danach dürften Spanierinnen künftig in den ersten 14 Schwangerschaftswochen ohne Begründung abtreiben. Schon das trifft auf eine heftige Kritik der Konservativen, die, angeführt von der reaktionären katholischen Kirche, gegen das Gesetz wettern und von einer »Legalisierung des Massenmords« sprechen. Dabei wird nur eine verstaubte Regelung aus dem Jahr 198...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/152815.abtreibungsgesetz-spaltet-spanien-weiter.html

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