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Aktueller Schießbefehl
Die Taschenkarte – ursprünglich war das Ding einmal dafür gedacht, jedem Bundeswehr-Soldaten klar zu machen, dass er bei der Wache oder bei einer Streife nicht nach Gutdünken um sich schießen darf. Um »den militärischen Sicherheitsbereich gegen unberechtigten Zugang zu schützen« und »Angriffe abzuwehren, die sich gegen Personal und Rechtsgüter der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte ...
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