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Hartz-IV-Empfänger: Anrecht auf Abwrackprämie bleibt juristisch umstritten

Urteile

Bislang war es die Auffassung der Bundesregierung, dass die Abwrackprämie Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht zusteht und dass die Prämie dann auf das ALG II angerechnet wird. Experten weisen jedoch auf ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg hin, wonach die Abwrackprämie von 2.500 Euro eine »zweckbestimmte Einnahme« ist und daher nicht auf das ALG II angerechnet werden darf. Die Abwrackprämi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/152993.hartz-iv-empfaenger-anrecht-auf-abwrackpraemie-bleibt-juristisch-umstritten.html

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