48 Schritte bis zur Entschädigung

Bei Zugverspätung erstattet die Bahn in Zukunft bis zu 50 Prozent des Fahrkartenpreises

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Deutsche Bahn (DB) muss bei Verspätungen seit gestern Teile des Fahrkartenpreis an die Kunden zurückzahlen. Dennoch wird Kritik am Entschädigungsverfahren laut.

Verspätungen bei der Bahn stehen auf der Tagesordnung. Gerade zur Urlaubszeit steht den Passagieren auf den Bahnsteigen der Frust ins Gesicht geschrieben. Doch seit gestern werden sie für unnötige Wartezeit zum Teil entschädigt: Durch Inkrafttreten des neuen Fahrgastrechte-Gesetzes haben alle Bahnkunden einen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen bei Verspätungen im Nah- und Fernverkehr.

Entscheidend für eine Entschädigung ist die Ankunftszeit am Zielort: Erreicht ein Fahrgast sein Reiseziel mindestens mit einer Verspätung von 60 Minuten, ist die Bahn verpflichtet, ihm 25 Prozent des Fahrpreises zu erstatten. Verspätet s...


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