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Bundesgerichtshof: Keine Kontovollmacht über den Tod hinaus

Urteil

Kurz vor seinem Tod hatte der Mann seiner Ehefrau eine »Vollmacht über den Tod hinaus« für sein Girokonto erteilt. Alleinerbe des Vermögens war allerdings sein Sohn. Die Ehefrau nutzte ihre Vollmacht, um das Girokonto auf ihren Namen umschreiben zu lassen. Deshalb blitzte der Sohn bei der Bank ab, als er das Guthaben abheben wollte: Dass die Ehefrau nicht die Erbin sei, habe in der Bank niemand ge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/153761.bundesgerichtshof-keine-kontovollmacht-ueber-den-tod-hinaus.html

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