Freizeitsport: Beim Wasserski die Gattin verletzt – keine Haftungsmilderung

Rechtsprechung

Ein Münchner Ehepaar machte Urlaub am Gardasee. Mit dem Motorboot eines Bekannten ging es hinaus zum Wasserskifahren. Während seine Frau hinter dem Boot herfuhr, steuerte der Münchner das Boot. Ihm entging, dass seine Frau das Wasserskifahren beenden wollte und auf das Boot zuschwamm. Der Bekannte rief es ihm zu, daraufhin drückte der Mann am Steuer die beiden Gashebel nach vorne.

Was er nicht wusste: Anders als bei seinem eigenen Motorboot legte er so den Rückwärtsgang ein und nicht den Vorwärtsgang (weil zwei Getriebehebel noch in Rückwärtsposition standen, deren Leerlauf nicht eingerastet war). Dadurch geriet seine Ehefra...


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