Gefahr von Umwandlung
Wohnungseigentum
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestimmten Eigentümergemeinschaften, so genannten BGB-Gesellschaften, die Kündigung ihrer Mieter erleichtert. Kauft eine Gesellschaft eine Immobilie, um die Räume zugunsten ihrer Gesellschafter zu nutzen oder sogar für sie in Eigentumswohnungen umzuwandeln, dann darf sie den Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen.
Der besondere Mieterschutz, der »nach« einer Begründung von Wohnungseigentum gilt, greift nach einem BGH-Urteil in diesen Fällen nicht, weil die Umwandlung der Wohnungen noch bevorsteht.
Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gesellsch...
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