Ohne Notarvertrag kein Geld für Planung

Baurecht

»Haus und Grundstück zum Festpreis«, mit solchen und ähnlichen Anzeigen werben Makler, Baubetreuer und Anbieter schlüsselfertiger Häuser um neue Kunden. Sie inserieren dabei Grundstückskauf und Bauleistungen zum fixen »Gesamtpreis«. Das scheint verlockend, hat aber Tücken. »Wer auf das Angebot eingeht, der bekommt in der Regel nicht nur einen, sondern zwei Verträge vorgelegt, und die bergen reichlich Zündstoff«, warnt Dr. Anke Leineweber, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).

»Im Gegensatz zum inserierten Angebot werden nämlich der Grundstücksvertrag über die Immobilie und der zweite Vertrag über Baubetreuung und Planungsleistungen bzw. über die schlüsselfertige Erstellung des Hauses getrennt zur Unterzeichnung vorgelegt«, erläutert die Fachanwältin. Das Problem dabei: Scheitert der Grundstückskauf, bleibt der zweite Vertrag über die Bauleistungen dennoch wirksam. Der Ka...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.