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Schmerzensgeld nach Kirmes-Unfall?

Hartz IV

Auf einer Kirmes waren 2003 ihre beiden Söhne verletzt worden. Die Mutter verklagte die Verantwortlichen und erstritt 132.500 Euro Schmerzensgeld. Diese Summe legte die Frau an. Ab Januar 2005 bezog die Familie Hartz-IV-Leistungen. Als die ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung) von der Geldanlage erfuhr, bewertete sie die Zinseinkünfte der Familie als Einkommen und setzte die Hartz-IV-Leistu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/153777.schmerzensgeld-nach-kirmes-unfall.html

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