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Hausbau, Handwerk

Urteile

Häufig gewähren Handwerker und Bauunternehmer Kunden, die bald zahlen, Skontoabzug. Das Skontorecht geht nicht automatisch verloren, wenn der Auftraggeber einen Teil des Werklohns wegen eines Schadens einbehält (Dachdeckerfehler – Regenwasser im Gebäude). Das gilt zumindest dann, wenn der Bauherr den weitaus größten Teil der Gesamtforderung der Baufirma rechtzeitig bezahlt hat und von einem ...

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