Arbeitsrecht: Kinderbett aus dem Sperrmüll gefischt – kein Grund zur Kündigung

Urteil

Ist ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma ein Dieb, wenn er Müll einfach mitnimmt? Um diese Frage stritten Arbeitgeber und ein angestellter Müllmann erbittert vor dem Arbeitsgericht Mannheim.

Der Familienvater hatte ein ausrangiertes Kinderbettchen nach Hause geschafft. Für den Chef war die Sache klar: Diebstahl. Damit ist das Vertrauensverhältnis hin – Kündigung.

So einfach ist die Sache aus Sicht des Arbeitsgerichts nicht. Die 15. Kammer erklärte die Kündigung des 29-Jährigen für unwirksam. Das Verhalten des Mitarbeiters sei zwar nicht korrekt gewesen, betonte Richterin Sima Maali-Faagin. Eine Kündigung sei aber unverhältnismäßig (Az.: 15 Ca 278/08).

Die Geschäftsleitung äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung. Vor Gericht hatte der Firmenchef einen Vergleich kategorisch abgelehnt.

Der Kläger hatte im Dezember 2008 vor den Augen seiner Kollegen ein Kinderreisebett aus dem Müll gefischt und mit nach Hause genommen. Der ...


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