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Bundessozialgericht: Gleiche Maßstäbe bei Hartz IV für Mieter wie für Eigentümer

Rechtsprechung

Arbeitslose müssen hoch verschuldetes Wohneigentum gegebenenfalls verkaufen.

Wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen die für das Arbeitslosengeld II zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Argen) keine unangemessen hohen Zinszahlungen erstatten. Die Maßstäbe für angemessene Wohnkosten seien für Mieter und Eigentümer gleich. Die Grenze liege daher bei den Kosten einer angemessenen Mietwohnung. (Az: B 14 AS 32/07 R) Im Streitfall hatte ein Ehepaar e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154185.bundessozialgericht-gleiche-massstaebe-bei-hartz-iv-fuer-mieter-wie-fuer-eigentuemer.html

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