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Verfassung öffnet den Uferweg nicht

Schöne Formulierungen nützen dem Bürger herzlich wenig, deckt eine Parlamentarische Anfrage auf

Dass zwischen Verfassungstext und Lebenswirklichkeit oft Welten liegen, ist keine neue Erkenntnis. Eine schillernde Probe dieser uralten Politregel liefert der jüngste Streit um den öffentlichen Zugang zu Seeufern. Wie der SPD-Abgeordnete Jens Klocksin aus der Verfassung zitiert, liegen die Dinge in Brandenburg scheinbar ganz eindeutig: Im Artikel 40 Absatz drei der Landesverfassung heißt es: »Lan...

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