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Gericht: Wirtschaftliche Interessen haben Vorrang

Flughafen Frankfurt darf ausgebaut werden / Weniger Nachtflüge

Der Flughafen in Frankfurt am Main darf ausgebaut werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Freitag mehrere Musterklagen von Anrainergemeinden und Umweltverbänden gegen das Milliardenprojekt überwiegend ab. Allerdings forderten Richter eine stärkere Einschränkung der Nachtflüge.

Kassel (AFP/ND). Die Richter billigten, dass das Land Hessen den wirtschaftlichen Interessen am Flughafenausbau Vorrang vor den Belangen der Anwohner gab. Dies sei zulässig, urteilte der VGH. Die Stadt Offenbach und voraussichtlich auch weitere Parteien wollen den Streit vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen. Der Chef der Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport Wilhelm Bender sprach ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154417.gericht-wirtschaftliche-interessen-haben-vorrang.html

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