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Ehescheidung: Nach Abbruch des Studiums längeren Anspruch auf Unterhalt

Familienrecht

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte über die Dauer einer nachehelichen Unterhaltsverpflichtung eines Mannes gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau zu entscheiden. Ergebnis: Ein Studienabbruch der Ehefrau wegen der Geburt eines Kindes führt zu einem längeren Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach Scheidung. So der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning unter Hinweis auf das am 09.07.2009 veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, Az.: 13 UF 28/09.

Die Ehefrau hatte ihr Studium wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes abgebrochen und stattdessen sechs Jahre später eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel absolviert. Der 13. Zivilsenat entschied, dass die Unterhaltsverpflichtung des seit 2002 geschiedenen Ehemannes bis 2013 fortbesteht, so Weispfenning. Nach dem seit dem 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrecht ist der nacheheliche Unterhalt eine...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154591.ehescheidung-nach-abbruch-des-studiums-laengeren-anspruch-auf-unterhalt.html

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