Kündigung: Mit fremder Karte subventioniertes Kantinenessen »erschlichen«?

Rechtsprechung

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts rechtfertigt die Nutzung der Zutrittskarte eines erkrankten Arbeitskollegen, der zugleich der Lebensgefährte der Mitarbeiterin ist, nicht eine Kündigung. Vorher muss abgemahnt werden. In der Kantine hatte der Mann zu Mittag gegessen – das Kantinenessen war vom Arbeitgeber bezuschusst. So eine Information des Stuttgarter Fachanwalts für Arbeitsrecht Michael Henn – unter Hinweis auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Az: 8 Sa 548/08.

Auslöser des Rechtsstreits war der Umstand, dass ein Arbeitgeber den Mitarbeitern angeboten hat, nach vorheriger Anmeldung gegen eine Monatspauschale in Höhe von 50,00 Euro an der Mittagsverpflegung in der Kantine teilzunehmen. Die von ihm ausgegebenen Zutrittskarten der Beschäftigten werden für den Fall, dass diese sich zur Teilnahme an der Kantinenverpflegung entschließen, für die tägliche Kantinennutzung freigeschaltet. Bei Teilnahme an der Kantinenverpflegung erstattet der Arbeitgeber dem Kantinenbetreiber jeweils ca. € 3 Euro. Das Mittagessen erhalten die Teilnehmer, indem sie ihre Zutrittskarte an die Kartenleser der jeweiligen Essensstationen halten. Gehen die Teilnehmer im Einzelfall nicht zum Mittagessen, erhalten sie keine finanzielle Erstattung. Der Kantinenbetreiber hat für seine Kosten einkalkuliert, dass jeden Tag von den Pauschalnutzern die Mittagsverpflegung in Anspruch genommen wird. Für Mitarbeiter, die nicht zur...


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