Fiskus: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Senioren

In letzter Zeit ist das Thema Rentenbesteuerung wieder in die Diskussion geraten. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen auswerten und viele Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern wird. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin erklärt nicht nur, wer zur Abgabe verpflichtet ist und schnellstmöglich handeln sollte oder wer auch künftig ruhig schlafen kann, sondern zeigt auch, dass sich die Abgabe einer Erklärung für Rentner unter Umständen lohnt.

Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von 7.834 Euro übersteigt (2008 = 7.664 Euro). Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge. Zur Abgabe verpflichtet ist außerdem, wer neben der Rente auf Steuerkarte hinzuverdient, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu erklären hat bzw. eine Pension oder Werksrente bezieht.

Das Finanzamt verlangt auch eine Steuererklärung von Verheirateten, bei denen nur einer berufstätig ist und der Partner bereits Rente bezieht. Oft kommt es in diesen Fällen auch zu einer Steuerlast.

Etliche Rentner haben außer der Altersrente keine anderen Einkünfte. Wer monatlich nicht mehr als rund 1500 Euro Bruttorente hat, wird keine Post vom Finanzamt erhalten.

Dieser Betrag ist davon abhängig, seit wann die Rente bezogen wird. Denn das Jahr des Rentenbeginns gibt über den Rente...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.