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Kein Vorrang für leibliche Elternschaft

Karlsruhe betont Rechte Homosexueller

Karlsruhe (AFP/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht von Homosexuellen bekräftigt, ein Kind des Partners zu adoptieren. Die leibliche Elternschaft nehme keine Vorrangstellung gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft ein, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte die Adoption eines Kindes durch die Lebenspa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154633.kein-vorrang-fuer-leibliche-elternschaft.html

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