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Der Folketing bindet die Regierung

In Dänemark ist Praxis, was in Deutschland undenkbar erscheint

In Dänemarks sind Stellungnahmen des Parlaments zu Rechtsakten der EU verbindlich – ohne erkennbaren Nachteil für die Handlungsfähigkeit der Regierung, die sich auf die parlamentarische Mehrheit stützen kann.

Schon der Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 spricht von einer sich ständig vertiefenden Union der Mitgliedsstaaten. Dieses Prinzip wurde 1992 im Maastricht-Vertrag bestätigt und löste zum ersten Mal in der Geschichte der EU ein Nein in einem Mitgliedsland aus: Die dänische Bevölkerung verwarf den Vertrag in einem Volksentscheid. Er konnte schließlich 1993 nur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154643.der-folketing-bindet-die-regierung.html

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