Kündigungsschutzklage: Gewerkschaft verschlampt Unterlagen

Bundesarbeitsgericht

Als dem Arbeitnehmer die Kündigung ins Haus flatterte, rief er sofort im Gewerkschaftsbüro an. Als Gewerkschaftsmitglied, so wusste er, hatte er in diesem Fall Rechtsschutz. Die Fachleute der Gewerkschaft würden für ihn eine Kündigungsschutzklage auf den Weg bringen.

Er vereinbarte mit dem Geschäftsleiter des Büros einen Termin für den nächsten Tag. Doch als er dort erschien, war der Mann wegen anderer Aufgaben abwesend. So gab der Arbeitnehmer die Unterlagen für die Klage einer Sekretärin, um die Papiere an di...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.