Gesundheitsschutz: Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt sind für jede Firma Pflicht

Arbeitssicherheitsgesetz

Jeder Betrieb, der einen Mitarbeiter oder mehr beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Betrieb durch einen Arbeitsmediziner komplett betreuen oder zumindest mitbetreuen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage dazu sind die BGV A2 der jeweiligen Berufsgenossenschaft, das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV).

Dabei ist es egal, ob der Arbeitnehmer von einem Betriebsarzt oder einem Arbeitsmediziner untersucht wird. Allerdings trägt der Betriebsarzt seinen Titel nur als Zusatzbezeichnung und hat nur eine relativ kurze Ausbildung absolviert. Der Arbeitsmediziner kann eine längere Ausbildungszeit vorweisen, die er mit der Facharztprüfung abgeschlossen hat (Facharzt für Arbeitsmedizin).

Die Hauptaufgabe des Betriebsarztes ist nach § 3 ASiG die Unterstützung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. »Wir sind bei der An...


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