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Mieter im Erdgeschoss

Aufzugskosten

Die Kosten eines Aufzugs im Haus, umgangssprachlich als Fahrstuhl bezeichnet, gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, die Mieter tragen müssen, wenn das im Mietvertrag vereinbart worden ist.

Meistens gibt es Streit, ob sich Mieter im Erdgeschoss daran beteiligen müssen oder nicht. Die Rechtsprechung besagt, dass sie die Kosten mittragen müssen, aber nur dann, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart worden ist. Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen. Wenn z. B. ein Mieter anteilig für einen Aufzug bezahlen soll, mit dem er seine Wohnung nicht erreichen kann, weil sich der Aufzug in ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154991.mieter-im-erdgeschoss.html

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