Augenarzt, Optiker und die ärztliche Berufsordnung

Wettbewerb

Ein niedergelassener Augenarzt aus der Region Hannover arbeitete eng mit einem Optiker-Unternehmen aus dem Großraum Düsseldorf zusammen. Der Augenarzt bot Patienten an, sich in der Praxis eine Brillenfassung – aus etwa 60 Mustern des Optikers – auszusuchen. Messergebnisse und Brillenverordnung übermittelte der Mediziner anschließend dem Optiker. Der lieferte die fertige Brille entweder direkt an den Patienten oder in die Praxis des Augenarztes. Dort wurde sie kontrolliert und, falls nötig, korrigiert.

Nach Ansicht der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verstößt diese Praxis gegen die ärztliche Berufso...


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