Ferienimmobilien: Beim Erwerb sollte auch an steuerliche Aspekte gedacht werden

Fiskus

Ob Ferienhaus oder Ferienwohnung – künftige Eigentümer sollten sich gut informieren und immer auch die steuerlichen Aspekte mit berücksichtigen, die beim Immobilienerwerb eine Rolle spielen. Bereits die einmalig fällig werdende Grunderwerbsteuer kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und generell ist sie im Ausland höher als im Inland. Ähnlich verhält es sich auch mit der jährlich zu zahlenden Grundsteuer. Aber dafür haben Immobilienbesitzer dann auch diverse Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu mindern.

Erwerbskosten: Beim Kauf einer Ferienimmobilie in Deutschland werden in der Regel 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, in Berlin und Hamburg zahlen Käufer 4,5 Prozent, in Spanien beispielsweise 6 oder 7 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der per Vertrag festgelegte Kaufpreis für Grund und Boden bzw. die Immobilie. Deshalb sollte der Käufer darauf achten, dass Einrichtungsgegenstände wie etwa aufwendige Einbauküchen et...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.