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Zwiespältiges Urteil über Abriss von Lauben
Kleingartenwesen
Erneut wurde durch den Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e. V. ein Unterpächter einer Kleingartenanlage zum Rückbau der Aufbauten aufgefordert, obwohl der Vertrag 1960 geschlossen wurde und seit diesem Zeitpunkt auf der Parzelle lediglich Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wie Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Mitte, betont.
Zunächst wurde durch den Bezirksverband, wie bei so vielen anderen Unterpächtern, eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Vorauszahlung des Rückbaus bei Vertragsende abgeschlossen. Diese wurde jedoch von den Unterpächtern der Kleingartenanlage widerrufen. Insbesondere diesen Umstand hat dann der Bezirksverband Charlottenburg zum Anlass genommen, seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen. In einem auf...
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