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Mietvertrag gilt weiterhin

Mieter in einer Eigentumswohnung

Unter Eigentumswohnung im Sinne dieser Erläuterung sind Wohnungen gemeint, die in einem bisherigen Mietshaus an einzelne Eigentümer verkauft worden sind, oder Häuser deren Wohnungen von Anfang an an einzelne Eigentümer verkauft wurden. Solche Wohnungen können natürlich vermietet werden und der Mieter hat dann an den Eigentümer seiner Wohnung Miete zu zahlen.

Es ist ganz egal, ob man in eine solche Eigentumswohnung einzieht oder ob man als Mieter in seiner bisherigen Wohnung bleibt, es gilt immer dasselbe Mietrecht. So bleibt bei einem neuen Eigentümer der bisherige Mietvertrag in vollem Umfang erhalten, niemand kann gezwungen werden, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Neue kann auch nicht beliebig die Miete erhöhen, er muss sich an die allgeme...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/155397.mietvertrag-gilt-weiterhin.html

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