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Rentenprivileg: Neue Regelung zum Versorgungsausgleich nach Scheidung

Familie

Wer einmal verheiratet war und in Rente geht, hat Anspruch auf einen Ausgleich der in der Ehe eingezahlten Renten- und Versorgungsbeiträge. In einer Ehe kümmert sich zumeist ein Ehepartner um den Haushalt und die Kindererziehung. Da er in dieser Zeit gar nicht oder nicht voll berufstätig ist, zahlt er auch keine oder geringere Renten- und Altersvorsorgebeiträge ein. Diese Ausfallzeiten mindern ent...

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