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Brüssel ist erleichtert

Die Erleichterung war in Brüssel mit Händen zu greifen, als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni seine Entscheidung verkündete. Nicht der EU-Vertrag von Lissabon, so die Karlsruher Richter, sondern lediglich das deutsche Begleitgesetz widerspreche in wesentlichen Punkten dem Grundgesetz, weil es dem Bundestag und dem Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte an »europäischen Rechtsetzun...

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