Steuererklärung: Finanzamt lässt Arbeitnehmern mehr Zeit

Fiskus

Für Steuererklärungsabgabe und die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage bleibt mehr Zeit. Alte Minderungsposten und Förderbeiträge lassen sich noch geltend machen.

Arbeitnehmer dürfen freiwillig eine so genannte Antragsveranlagung durchführen, wenn sie Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen wollen. Hierzu ließ ihnen das Gesetz nur zwei Jahre Zeit und bei verspäteter Abgabe blieb die mögliche Erstattung in der Staatskasse. Diese Benachteiligung von Arbeitnehmern wurde ersatzlos aufgehoben.

Jetzt bleiben vier Jahre Zeit, für die Erklärung 2008 also bis Silvester 2012. Durch eine aktuelle Gesetzesänderung gilt das jetzt auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hinweist.

Nunmehr besteht also ein zeitlicher Gleichklang zwischen der Einkommensteuer und der staatlichen Förderung, was sich doppelt nutzen lässt. Denn die Bedingungen für vermögenswirksame Leistungen haben sich seit dem laufenden Jahr verbessert, und das Finanzamt muss steuerliches Minderungspotenzial längst vergangener Jahre noch berücksichtigen.

»Das lohnt etwa, ...


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