Bundesarbeitsgericht: Auch nach mehreren Elternzeiten geht Resturlaub nicht verloren

Rechtsprechung

Selbst nach mehreren nahtlos aufeinander folgenden Elternzeiten gehen Resturlaubsansprüche nicht verloren, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20. Mai 2008 – Az. : 9 AZR 219/07.

Im konkreten Fall, so der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Loewer, verlangte die Klägerin Urlaubsabgeltung nach annähernd vier Jahren Elternzeit. Der Elternzeit für das erste Kind schloss sich nahtlos eine weitere Elternzeit für das zweite Kind an, während der das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2005 endete. Im Januar 2006 verlangte die Klägerin die Abgeltung ihrer noch im Jahre 2001 vor Antritt der Elternzeit aufgelaufenen 27,5 Urlaubstage und gewann.

Überraschend ist, so Loewer, dass der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung damit ausdrücklich aufgegeben hat. Die Vorinstanzen hatten dagegen noch auf den Bestand der ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.