Juristischer Unfall hilft den Alleenschützern

Umweltverbände müssen nun vor der Fällung von Bäumen gehört werden und können klagen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Vor dem Fällen von Alleebäumen müssen Umweltverbände zwingend beteiligt werden. Diese Entscheidung, die keineswegs von der Landesregierung beabsichtigt war, kam infolge eines juristischen Unfalls zustande. Weil eine Baumaßnahme an einer Allee die Fällung von Bäumen erfordert hätte, klagten Umweltverbände vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. In einer Eilentscheidung hatte das Gericht verfügt, dass die Beteiligung der Naturschützer abzusichern ist. Dagegen hatte die Straßenbauverwaltung Berufung eingelegt. Weil jedoch von der Baumaßnahme zwischenzeitlich Abstand genommen wurde, mussten die Bäume sowieso nicht mehr aus dem Weg geschafft werden. Das Verfahren konnte damit nicht weitergeführt werden.

Die Eilentscheidung war letztlich das abschließende Urteil und sie wurde nach Darstellung des Landtagsabgeordneten Jens Klocksin (SPD) rechtskräftig. Das Urteil hat laut Klocksin »weitreichende Konsequenzen« für das Vorgehen bei allen künftigen F...


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