Verwaltungsgebühren rechtens?

Hochschulen

Die Thüringer Hochschulen dürfen auch künftig 50 Euro pro Semester von ihren Studenten als Verwaltungskostenbeitrag fordern. Das Thüringer Verwaltungsgericht wies kürzlich die Klage eines Studenten aus Ilmenau ab, der die Rechtmäßigkeit der seit ihrer Einführung im Wintersemester 2007 umstrittenen Gebühren angezweifelt hatte. Der Student hatte argumentiert, die 50 Euro pro Semester würden nicht – wie bei Gebühren und Beiträgen vorgeschrieben – zweckmäßig eingesetzt, sondern »versickerten« in allgemeinen Haushaltstöpfen des Landes und der Hochschulen.

Von den insgesamt 2,5 Millionen Euro pro Semester geht die Hälfte an die Hochschule, während die andere Hälfte in den allgemeinen Haushalt des Landes fließt. Damit werde eine »sozial schwache Gruppe herangezogen, um den Landeshaushalt zu sanieren«, kritisierte der Anwalt des Studenten vor Gericht. An den Hochschulen werde das Geld ebenfalls nicht zweckge...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.