Ohne Gegenleistung ständig nach oben?

Mieterhöhung

Wir haben jetzt wieder eine Mieterhöhungsforderung bekommen, ohne dass sich an unserer Wohnung etwas verändert hat. Mit welchem Recht darf die Miete eigentlich immer höher geschraubt werden?
Familie A., Berlin

Das Recht auf Mieterhöhungen auch ohne jegliche Gegenleistungen ist den Eigentümern mit dem bundesdeutschen Mietrecht gesetzlich garantiert worden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das mit den Paragrafen 535 bis 580a geregelt. Diese Bestimmungen enthalten die Rechte, aber auch die Pflichten, der Vermieter und der Mieter.

Im § 557 BGB heißt es, dass die Parteien während des Mietverhältnisses eine Erhöhung der Miete vereinbaren können. Vereinbaren hört sich gut an, so als ob gleichberechtigte Partner völlig freiwillig handeln.

So ist es in der Praxis aber nicht, denn schon in § 558 BGB wird bestimmt, dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen kann, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten ...


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