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Private Krankenversicherung: Sozialamt muss Beiträge übernehmen

Urteil

Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen.

Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in zwei am 13.08.2009 bekannt gegebenen Beschlüssen vom 30.06. und 08.07.2009 in zwei Eilverfahren entschieden. Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge »gedeckelt« und nur die Kosten übernommen, die für einen gesetzlich versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/156187.private-krankenversicherung-sozialamt-muss-beitraege-uebernehmen.html

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