Steuererklärung: Fahrkarten für Bus und Bahn bei der Steuer absetzbar

Fahrkosten

Neben der Pendlerpauschale lassen sich alternativ auch Fahrkarten für Bus und Bahn absetzen. Berufstätige sollten Belege sammeln.

Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale lassen sich jetzt wieder Fahrkarten für Bus und Bahn zusätzlich zum Kilometergeld bei der Steuer absetzen. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover weist darauf hin, dass Berufspendler dem Finanzamt ihre Belege für alte Jahre nachreichen und bei Park & Ride das Kilometergeld und die Pauschale nebeneinander nutzen können.

Rückwirkend ist es ab 2007 jetzt wieder erlaubt, die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr abzusetzen, sofern der Fahrkartenpreis über der Pauschale liegt. Das können insbesondere Pendler in Ballungsgebieten nutzen, wenn beispielsweise das Kurzstreckenticket über den 30 Cent der Entfernungspauschale pro Kilometer liegt. Fährt der Berufstätige mit Auto oder Fahrrad von der Wohnung zum Bahnhof und von dort weiter mit dem Zug zur Arbeit, kann er die Pauschale für den ersten Teil und die Kosten der Fahrkarte für den restlich...


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